Rostock - Wallanlagen
Steuerberaterin Ellen Krüger

Steuerberaterin Ellen Krüger

Schwalbenweg 5
18184 Roggentin
Telefon: 0174 906 1678

E-Mail: krueger@stbkrueger.de
www.stbkrueger.de

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Privatpersonen

Ich biete Privatpersonen eine steuerliche Beratung. Dabei berechne ich meine Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV).

 

Ich unterstütze Sie mit folgenden Leistungen:

Die Unterlagen stapeln sich auf dem Schreibtisch und der Abgabetermin für die nächste Einkommenssteuererklärung rückt immer näher. Geht es Ihnen auch so? Dann lassen Sie sich von mir helfen. Ich sorge dafür, dass Sie Ihre Zeit nicht mehr mit dem Einhalten von Abgabefristen und dem beschwerlichen Ausfüllen von immer komplizierter werdenden Formularen verbringen müssen. Sie reichen lediglich alle notwendigen Unterlagen bei mir ein und ich erstelle Ihre individuelle Einkommensteuererklärung, leite diese weiter ans Finanzamt und berate Sie gerne bei allen auftretenden Fragen. Und falls Sie aus zeitlichen Gründen mich nicht persönlich aufsuchen können, berate ich Sie auch gerne per Telefon und Mail.

Zwar sind Arbeitnehmer i. d. R. ohne weitere Einkünfte und ohne Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld) nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Allerdings ist eine steuerliche Veranlagung in vielen Fällen dennoch sinnvoll, nämlich immer dann, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist.

Mögliche Gründe für eine Antragsveranlagung sind unter anderem:

  • erhöhte Werbungskosten (über 1000 Euro)
  • Kinderbetreuungskosten/Kinder in der Ausbildung/Kinderfreibetrag
  • der Arbeitnehmer ist nicht während des gesamten Jahres berufstätig
  • Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

Ein Antrag auf Veranlagung kann bis zum Ablauf einer 4-jährigen Frist durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt gestellt werden. Besteht die Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, muss diese für den Veranlagungszeitraums bis zum 31.05. des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen. Diese Frist verlängert sich bis zum Ende des Jahres, sobald Sie mich mit der Erstellung der Erklärung beauftragen.

Unter Downloads finden Sie Hilfen zum Zusammenstellen Ihrer Einkommensteuerunterlagen.